
Datensicherheit im Gesundheitswesen schulen und nachweisen, ohne Patientendaten aus der Hand zu geben
Im Gesundheitswesen entscheidet der Umgang mit Daten über Vertrauen und über Recht. Patientendaten sind besonders schützenswerte Personendaten, und wer sie verarbeitet, muss sein Personal dafür schulen. Die Schulung soll ankommen, nachweisbar sein, und sie darf die Daten nicht ausgerechnet in ein Drittland tragen. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Datensicherheit im Gesundheitswesen schulen, prüfbar belegen und dabei die Daten in der Schweiz und der EU halten.
